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Mit der zunehmenden Verbreitung von Kombinationsprodukten aus Arzneimitteln und Medizinprodukten gewinnt auch der klinische Vergleich unterschiedlicher Verabreichungssysteme an Bedeutung. Regulatorische Ansätze, die eine effizientere und wissenschaftlich fundierte Entwicklung unterstützen, gewinnen in diesem Zusammenhang an Bedeutung. Ein Beispiel dafür ist der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) qualifizierte molecule-independent device bridging approach (MIDBA). Dieser Blogbeitrag beleuchtet die wichtigsten Auswirkungen dieser neuen Methodik.

Wichtiger regulatorischer Meilenstein

MIDBA ist eine vom Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) qualifizierte Methodik für den klinischen Vergleich zwischen der manuellen subkutanen Injektion mit einer Handspritze oder Fertigspritze und der Verabreichung über einen Autoinjektor bei monoklonalen Antikörpern (mAbs).

Sie stellt einen regulatorischen Fortschritt dar, der eine schnellere klinische Entwicklung von Kombinationsprodukten unterstützt und zu einem verbesserten Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien beitragen kann. Durch die Bereitstellung eines definierten Rahmens für den klinischen Vergleich bietet MIDBA unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative zu konventionellen Ansätzen.

Die Validität des MIDBA-Ansatzes wurde mit den Autoinjektoren YpsoMate 1 mL und 2.25 mL nachgewiesen. Dies liefert ein konkretes Beispiel für die praktische Anwendung der Methodik und unterstreicht ihre Rolle innerhalb einer plattformbasierten Gerätestrategie.

Was MIDBA in der Praxis ermöglicht

Ein zentrales Element von MIDBA ist der Einfluss auf Strategien zum pharmakokinetischen (PK) Vergleich. Traditionell wurden zulassungsrelevante Studien (Phase III) häufig mit manuellen Injektionen durchgeführt. Wird ein Autoinjektor erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt, müssen zusätzliche PK-Vergleichsstudien durchgeführt werden, um die klinische Vergleichbarkeit der Verabreichung desselben Wirkstoffs über zwei unterschiedliche Injektionsmethoden – manuell versus automatisiert – nachzuweisen.

MIDBA ermöglicht einen alternativen Ansatz, indem unter definierten Bedingungen bereits verfügbare PK-Vergleichsdaten verwendet werden können, die mit Referenz-Antikörpern gewonnen wurden. Dadurch kann sich unter bestimmten Voraussetzungen der Bedarf an zusätzlichen individuellen PK-Vergleichsstudien reduzieren.

Der MIDBA-Ansatz kann eine separate PK-Vergleichsstudie zwischen manueller Injektion und Autoinjektor überflüssig machen.

In der Praxis kann dies klinische Entwicklungsprogramme effizienter gestalten und den Umfang neuer klinischer Nachweise reduzieren, die für die regulatorische Einreichung in der EU erforderlich sind. Dadurch könnte sich der Aufwand für klinische Studien insgesamt verringern und zu kürzeren Entwicklungszeiten beitragen.

Definierte Voraussetzungen für die Anwendbarkeit

Bestimmte Voraussetzungen legen die Grenzen fest, innerhalb derer MIDBA angewendet werden kann, und spiegeln die wissenschaftliche Konsistenz des Ansatzes wider.

Die Methodik gilt ausschliesslich für monoklonale Antikörper mit vergleichbaren pharmakokinetischen und physikochemischen Eigenschaften, damit die Annahmen zur Vergleichbarkeit gültig bleiben. Darüber hinaus müssen beim Wechsel von der manuellen zur automatisierten Injektion mehrere Parameter unverändert bleiben. Dazu gehören die Verwendung desselben monoklonalen Antikörpers, derselben Dosis und Formulierung sowie desselben Injektionsvolumens im Bereich von 0.5 bis 2 mL. Auch die Injektionsstelle muss unverändert bleiben, ebenso wie eine freiliegende Nadellänge zwischen 4 und 8 mm.

Darüber hinaus wurde der MIDBA-Ansatz mit den Autoinjektoren YpsoMate 1 mL und 2.25 mL nachgewiesen. Die Verwendung alternativer Autoinjektor-Plattformen oder Änderungen wesentlicher gerätebezogener Parameter erfordern daher zusätzliche Daten oder eine wissenschaftliche Begründung.

Einschränkungen und wichtige Aspekte

Wie jeder regulatorische Ansatz unterliegt auch MIDBA wichtigen Einschränkungen.

Die Anwendbarkeit wird durch den europäischen regulatorischen Rahmen bestimmt, in dem die Methodik qualifiziert wurde. Dies kann die direkte Übertragbarkeit auf andere Regionen einschränken. Gleichzeitig ersetzt MIDBA keine bestehenden regulatorischen Anforderungen. Arzneimittel in Kombination mit Autoinjektoren müssen weiterhin alle üblichen Anforderungen für eine Marktzulassung erfüllen.

In komplexeren Szenarien – etwa beim Vergleich unterschiedlicher Autoinjektoren oder bei der Zusammenführung mehrerer kleinerer Injektionen zu einem grösseren Volumen – kann MIDBA weiterhin als Grundlage berücksichtigt werden. Dies erfordert jedoch zusätzliche Begründungen und wird in der Regel fallweise bewertet.

Fazit

MIDBA führt einen qualifizierten und strukturierten Ansatz für den klinischen Vergleich von Medizinprodukten bei monoklonalen Antikörpern ein. Durch die Möglichkeit, unter definierten Bedingungen bereits vorhandene PK-Vergleichsdaten zu nutzen, bietet der Ansatz eine Möglichkeit, Entwicklungsprozesse effizienter zu gestalten und gleichzeitig regulatorische Anforderungen konsequent einzuhalten.

MIDBA steht zudem für einen breiteren Wandel im regulatorischen Denken. Wissenschaftlich fundierten und evidenzbasierten Ansätzen, die darauf abzielen, redundante klinische Studien zu reduzieren, wird zunehmend offen begegnet. Dabei geht es nicht darum, regulatorische Standards zu senken, sondern vorhandene Daten effektiver zu nutzen – vorausgesetzt, die zugrunde liegende wissenschaftliche Begründung ist belastbar und klar definiert.

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