Mit innovativen, einfach anwendbaren und zuverlässigen Produkten sowie modernen Versorgungskonzepten will Ypsomed massgeblich für den Therapieerfolg von Patienten beitragen und die Selbstbehandlung zur Selbstverständlichkeit machen.

Für die Erreichung dieses Ziels sind Interaktionen zwischen Ypsomed und medizinischen Fachpersonen sowie medizinischen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil. Die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer tragen dazu bei, die Entwicklung medizinischer Technologien und innovativer medizinischer Geräte zu fördern und den Patienten dadurch eine bessere Therapie zu ermöglichen. Wir unterstützen medizinische Einrichtungen dabei, ihr Wissen mit angemessenen Instruktionen, Schulungen und Serviceleistungen zu erweitern und zu festigen.

Ypsomed setzt sich dafür ein, dass die unabhängige Entscheidungsfreiheit von medizinischen Fachpersonen durch solche Interaktion nicht beeinträchtigt wird. Wir unterstützen daher die Veröffentlichung und das Sichtbarmachen aller Ausbildungszuwendung wie in der Transparenzrichtlinie der Swiss MedTech vorgegeben.

Methodische Hinweise zur Umsetzung der Offenlegungsregelung:

Prüfung der Anfragen

Ypsomed prüft Anfragen für Ausbildungszuwendungen gemäss Swiss Medtech-Kodex Kapitel 4, Ziff 3 hinsichtlich Einhaltung der allgemeinen Kriterien für Veranstaltungen.

Ypsomed erstellt mit der anfragenden Organisation jeweils einen Vertrag für die Vergabe der Ausbildungszuwendung. Darin wird der Verwendungszweck der Ausbildungszuwendung klar definiert und Ypsomed das Recht zur Überprüfung der vereinbarten Nutzung zugesprochen.

Ypsomed beteiligt sich in keiner Weise an der Auswahl der medizinischen Fachpersonen, die von der Zuwendung profitieren und nimmt auch keinerlei Einfluss auf die Festlegung des Inhalts eines Bildungsprogramms oder die Auswahl von Fachbereichen. Der von der Organisation gewählte Zweck und die Themen der Bildungsveranstaltung müssen jedoch für einen Bereich in dem Ypsomed tätig ist, relevant sein.

Ypsomed beurteilt Anfragen für eine Ausbildungszuwendung im Vieraugen-Prinzip und dokumentiert sie.

Offenlegung der Beträge

Ypsomed leistet Ausbildungszuwendungen immer an Unternehmen oder Organisationen, wie medizinische Einrichtungen oder professionelle Konferenzveranstalter. Ausbildungszuwendungen bezahlt Ypsomed nie direkt an medizinische Fachpersonen.

Ausbildungszuwendungen werden mit Bruttobeträgen inkl. MwST ausgewiesen.

Zuwendungen zu Gunsten mehrerer Organisationen

Eine Ausbildungszuwendung an Bildungsveranstaltungen kann zu Gunsten von mehreren medizinischen Einrichtungen abgeschlossen werden. Sofern sich die geleisteten Beträge eindeutig den empfangenden Organisationen zuordnen lassen, werden die Beträge entsprechend offengelegt. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir den Gesamtbetrag durch die Anzahl Empfänger und weisen die Beträge und Empfänger entsprechend aus.

Berichtsperiode

Die Berichtsperiode umfasst jeweils ein volles Kalenderjahr. Die Veröffentlichung erfolgt bis zum 31. August des Folgejahres auf dieser Webseite.

Dauer der Veröffentlichung

Die Transparenzrichtlinie der Swiss Medtech regelt die Dauer der Veröffentlichung einer Berichtsperiode auf drei Jahre nach der ersten Publikation.

Die Transparenzrichtlinie ist seit dem 01.01.2018 in Kraft.